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| VERSCHIEDENE FRAGEN |
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| Was geschieht mit
den privaten Versicherungen bei Eintritt in ein
Alters- und Pflegeheim ? |
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Bei einem Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim
stellt sich für die Betroffenen immer wieder
die Frage, ob und wie die privaten Versicherungspolicen
angepasst werden müssen oder ob diese überhaupt
noch nötig sind. Nachfolgend werden einige
Versicherungsarten diesbezüglich entsprechend
erläutert: |
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| Privat-Haftpflichtversicherung |
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Die Weiterführung der Privat-Haftpflichtversicherung
wird ebenfalls empfohlen. Auch bei dieser Versicherungsart
müssen folgende Punkte beachtet werden: Bei
der Versicherungsform muss darauf geachtet werden,
ob es sich um eine Einzel- oder eine Familiendeckung
handelt. Familienversicherungen sind auch dann
noch nötig, wenn nur noch zwei Personen zusammenleben.
Ab Alter 60 gewähren zudem die meisten Versicherungsgesellschaften
einen sogenannten Altersrabatt; d.h. die Prämie
einer Familienversicherung reduziert sich auf
die Prämie einer Einzelversicherung. Versichert
bleiben jedoch beide Ehepartner. Auch bei dieser
Versicherung muss die Prämienzahlung analog
der Krankenversicherung gewährleistet sein.
Das Alterszentrum Hofmatt bietet für die
Bewohnerinnen und Bewohner Hofmatt 1 eine Kollektiv-Privat-Haftpflichtversicherung
an. Mit dieser Kollektivlösung reduziert
sich die Jahresprämie pro Person auf Fr.
60.--. Die Aufnahme in diese Versicherung kann
jederzeit erfolgen. Damit jedoch keine Doppelversicherung
entstehen kann, muss die noch bestehende Police
bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft gekündigt
werden. In Anbetracht der sehr günstigen
Kollektivprämie sowie der vorliegenden Umstände
dürfte kaum eine Gesellschaft auf die reguläre
Kündigungsfrist beharren. Ein entsprechendes
Gespräch mit dem betreffenden Versicherungsagenten
wäre sicher förderlich. Ansonsten bleibt
jedoch nur noch die fristgerechte Kündigung
per Vertragsablauf (3-monatige Kündigungsfrist). |
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| Kollektiv-Privathaftpflichtversicherung
(Helvetia-Versicherung) |
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Deckungsumfang
Versichert ist die Privathaftpflicht der Pensionäre
des Alters- und Pflegeheimes Hofmatt. Die Versicherung
erstreckt sich auch auf Schäden, die sich die
versicherten Personen gegenseitig zufügen.
Garantiesumme
Die Garantiesumme für Personen- und Sachschäden
ist auf Fr. 2'000’000.-- festgesetzt. Selbstbehalt
Der generelle Selbstbehalt pro Ereignis beträgt
Fr. 100.--.
Deckungsumfang
Die Kollektiv-Privathaftpflichtversicherung tritt
nur für Schäden ein, sofern der Schadenverursacher
keine persönliche Haftpflichtversicherung
abgeschlossen hat, oder kein Sachversicherer für
den Schaden aufkommt.
Prämienberechnung
Pro Pensionär beträgt die Monatsprämie
5 Franken.
Ein-/Austritt
Der Eintritt ist jederzeit auf Monatsbeginn möglich.
Beim Heimaustritt endet die Versicherung auf Ende
des Monats.
Hausrat-Versicherung
Persönliche Effekten der Bewohnerinnen und
Bewohner Hofmatt 1 sind gegen Feuer, Einbruch,
Diebstahl und Wasserschaden versichert. Die maximale
Versicherungssumme beträgt Fr. 100'000.--
pro Schadenereignis in der Hofmatt 1.
Diese Gratis-Dienstleistung vom Alterszentrum
Hofmatt beinhaltet nicht die Versicherung für
Schmuckstücke und Bargeld. Tipp: Wertsachenversicherung!
Ihre bisherige Police muss bei einem Eintritt
in das Alters- und Pflegeheim unbedingt mit dem
zuständigen Versicherungsagenten den neuen
Verhältnissen angepasst werden. Da die betreffenden
Personen in der Regel nur das Allernötigste
mitnehmen, kann die Versicherungssumme entsprechend
reduziert werden oder in Anbetracht der Kollektivversicherung
der Hofmatt gekündigt werden. Die bereits
bezahlten Prämien werden von den Versicherungsgesellschaften
selbstverständlich per Mutationsdatum zurückvergütet.
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| Verschiedenes |
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Sämtliche andere Versicherungen, welche noch
benötigt werden (z.B. Motorfahrzeug- und Lebensversicherungen)
müssen über den Umzug entsprechend orientiert
werden. |
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